Akuttherapie

 Akutbehandlung

Nach einer psychotherapeutischen Sprechstunde kann bei einem akuten Problem eine Akutbehandlung angeschlossen werden. Die Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patienten ausgerichtet und dient damit der Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände. Sie muss bei der Krankenkasse nur angezeigt, jedoch nicht beantragt werden und kann daher zügig nach der Sprechstunde beginnen. Durch eine kurzfristige Behandlung bei akuten Krisen kann ein Patient stabilisiert und so möglicherweise eine Chronifizierung oder auch ein stationärer Aufenthalt verhindert werden.

Eine Akutbehandlung kann bis zu 24 Therapieeinheiten à  25  Minuten (insgesamt bis zu 600 Min.,
Mindesteinheit: 25 Min.) umfassen. Dieses Kontingent wird gegebenenfalls mit einer anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie verrechnet.


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